Das Kürzel DGPÄC steht für Deutsche Gesellschaft für Plastisch-Ästhetische Chirurgie. Sie zählt zu einem der wichtigsten Dachverbände für diesen Fachbereich in Deutschland. 1972 gegründet, ist die DGPÄC außerdem eine der ältesten Organisationen ihrer Art. Zu Beginn ihrer Gründung war der Berufszweig der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie unter vielen Ärzten, aber auch Wissenschaftlern noch nicht besonders hoch angesehen. Selbst wer in diesem Bereich tätig war, bekannte sich öffentlich noch selten zu seinem Beruf und nannte sich stattdessen ganz allgemein „Chirurg“. Die Deutsche Gesellschaft für Plastisch-Ästhetische Chirurgie bot eine der ersten Möglichkeiten in Deutschland überhaupt, sich öffentlich und frei über den Beruf, über Erfahrungen und Methoden auszutauschen. Diesem Ethos fühlt sich die DGPÄC noch heute verpflichtet und möchte mit ihrer Tätigkeit dazu beitragen, dass der Berufsstand des Plastisch-Ästhetischen Chirurgen nicht zuletzt durch Einhaltung strenger Qualitätskriterien zunehmend anerkannt wird.
Wie alle seriösen Organisationen ist auch der Deutschen Gesellschaft für Plastisch-Ästhetische Chirurgie die stetige Fort- und Weiterentwicklung ein Anliegen. Ihre Aufgaben und Ziele versteht sie als wissenschaftlich; Fortschritte im Bereich der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie sollen dem Allgemeinwohl dienen. Hierzu zählt beispielsweise das Unterstützen von Forschungen bezüglich neuer, besonders schonender OP-Verfahren und der wissenschaftliche Austausch hierüber. Patienten wie Ärzte profitieren gleichermaßen von den Bestrebungen der DGPÄC. Mitglieder der Organisation können sich beispielweise auf jährlich stattfindenden Kongressen und Tagungen über neue Entwicklungen informieren und mit Kollegen in Austausch treten. Renommierte praktizierende Ärzte wie Wissenschaftler aus dem In- und Ausland treten als Redner auf und geben ihr Wissen an die DGPÄC-Mitglieder weiter. Die Mitgliedschaft in der DGPÄC wiederum kann als eine Art Gütesiegel für den behandelnden Arzt gelten: Zum Einen sind die Aufnahmekriterien streng, zum Anderen wird die Teilnahme an stetigen Fort- und Weiterbildungen erwartet. Ausschließlich Fachärzte für Plastische-Chirurgie oder Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Plastische Chirurgie werden als Ordentliche Mitglieder akzeptiert. Dabei müssen neue Mitglieder durch bereits bestehende vorgeschlagen werden; eine Initiativbewerbung ist nicht möglich. Für das neue Mitglied müssen zwei bestehende Mitglieder außerdem eine Bürgschaft ablegen. Weiterhin muss eine regelmäßige Tätigkeit im Bereich Plastisch-Ästhetischer Chirurgie nachgewiesen werden. Wer all diese Kriterien erfüllt, kann als Mitglied in der DGPÄC geführt werden. Interessierte und PatientInnen können sich auf der Website der Gesellschaft unter http://www.dgpaec.de das Ärzteverzeichnis einsehen.