Der Markt der Plastisch-ästhetischen Chirurgie ist ein Wachstumsmarkt. Trotz Wirtschaftskrise gehen Experten davon aus, dass sich die Branche im Jahr 2009 um 10 Prozent vergrößert hat. Je mehr Anbieter, desto größer ist für viele Interessenten wohl auch die Unsicherheit bei der Suche nach dem richtigen Arzt. Es gibt jedoch objektive Kriterien, an denen sich Interessenten für eine plastisch-ästhetische Operation oder eine skalpelllose Anti-Aging Behandlung orientieren können:
1. Facharztausbildung
Der Arzt sollte den Titel „Facharzt für Plastische Chirurgie“ oder „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ tragen. Dies sind die einzigen Titel, die rechtlich geschützt sind. „Schönheitschirurg“ oder „Kosmetischer Chirurg“ sind Titel, die jeder Arzt angeben kann, ohne jemals auf dem Gebiet der Ästhetischen Chirurgie ausgebildet worden zu sein.
Die Weiterbildung zum „Facharzt für Plastische Chirurgie“ beginnt nach dem Abschluss des Studiums der Humanmedizin mit dem Erhalt der Approbation als Arzt. In der Weiterbildungsphase muss der Arzt ca. 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen. Das Fachgebiet umfasst die wiederherstellende Chirurgie, die Handchirurgie, die Verbrennungschirurgie und die ästhetische Chirurgie. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen wird die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer abgelegt. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel „Facharzt für Plastische Chirurgie“. Der „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist seit 2005 ein anerkannter Facharzttitel. Damit wurde die ursprüngliche Bezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“ um den Zusatz „Ästhetische Chirurgie“ ergänzt und so der entsprechenden Weiterbildungsphase auf dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie Rechnung getragen.
2. Mitgliedschaft in Berufsverbänden
Die Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie VDÄPC (Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen) oder DGPRÄC (Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen) ist kein Garant, aber ein guter Indikator für die Wahl des richtigen Arztes. Denn: Die Anforderungen an eine Mitgliedschaft sind sehr hoch. Um zum Beispiel ordentliches Mitglied in der VDÄPC zu werden, ist der in Deutschland erworbene Facharzt für Plastische Chirurgie sowie die ordentliche Mitgliedschaft in der DGPRÄC unabdingbar. Weiterhin sind drei Bürgen erforderlich, die ebenfalls ordentliche Mitglieder der Gesellschaft sind. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.
3. Gütesiegel
Das Gebiet der plastisch-ästhetischen Chirurgie deckt viele unterschiedliche Operationen ab. Wie in jedem anderen Job sollte der Facharzt jede beherrschen. Dennoch kann er niemals auf allen Gebieten ein Spezialist sein. Für den Patienten ist es deshalb wichtig, einen Experten für die von ihm gewünschte Behandlung zu finden. Hier dient das Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.V. (IGÄM) als Orientierungshilfe, das verliehen wird, wenn ein Facharzt bestimmte einheitliche und strenge Qualitätsrichtlinien erfüllt. Der wesentliche Unterschied zu anderen Siegeln liegt in den besonders hohen Qualitätsanforderungen, die von der DEKRA* geprüft werden und ISO-zertifiziert sind. Dazu zählen u.a. die Durchführung einer bestimmten Mindestanzahl von Operationen in den beantragten OP-Verfahren (bis zu drei) und der Nachweis von Qualifizierungen. Ärzte, die das Gütesiegel beantragen, müssen diese Erfahrungen dokumentieren können und eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Darüber hinaus muss das Gütesiegel alle zwei Jahre in einem weiteren Nachweisverfahren neu beglaubigt werden.
In der Medical One Klinikgruppe gibt es Experten für einzelne OP-Arten. So besteht für Interessenten die Möglichkeit, innerhalb der Gruppe an einen anderen Arzt verwiesen zu werden. Dies ist in der Praxis eines einzelnen niedergelassenen Arztes nicht möglich.
* DEKRA ist ein international tätiges Unternehmen, das sich für mehr Sicherheit und Qualität in verschiedenen Arbeitsbereichen einsetzt. So nehmen die Mitarbeiter neben Zertifizierungen oder Sicherheitsprüfungen z.B. Fahrzeug- oder Materialprüfungen vor.
4. Beratung
Das Beratungsgespräch ist ein wichtiger Schritt bei der Entscheidungsfindung. Gerade weil eine plastisch-ästhetische Behandlung oftmals lange herbeigesehnt wird, suchen die Deutschen meistens mehrere Ärzte auf, bevor sie sich einem bestimmten für die OP anvertrauen. Neben der Sympathie für den Arzt und Vertrauen sind folgende Punkte für das Beratungsgespräch unabdingbar:
- Es muss ein Abgleich zwischen Behandlungswunsch und dem medizinisch Möglichen stattfinden.
- Es muss eine Analyse des Gesundheitszustandes erfolgen.
- Es muss die anästhesiologische, fachärztliche Aufklärung stattfinden.
- Der Patient erhält eine Kostenkalkulation.
5. Klinik
Weitere Punkte, die die Entscheidung beeinflussen sollten, sind die Klinikräumlichkeiten und der Service. Hier sollte sich jeder Interessent genau erkundigen, wie die Betreuung geregelt ist, ob es eine ausreichende Infrastruktur für optimale Nachsorge gibt etc. Ein guter Anhaltspunkt stellt eine TÜV-Zertifizierung dar, die alle Medical One Schönheitskliniken erworben haben. Hierbei überprüfen unabhängige Experten jährlich das Qualitätsmanagementsystem der Klinik in Hinblick auf alle die Behandlung betreffenden Prozesse. Dem Interessenten gibt dies die Sicherheit, dass z.B. Hygienestandards und medizinische Leistungen genauestens überwacht und eingehalten werden.