Als Zahnpraxis werden ganz allgemein verschiedene Arztpraxen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bezeichnet. Behandlungsgebiet sind hier die Diagnose, Prävention und gegebenenfalls Behandlung von Erkrankungen in diesem Bereich. Hierzu zählen zum Beispiel die Professionelle Zahnreinigung, Kariesbehandlungen, Parodontose-Behandlungen, Wurzelbehandlungen, Ziehen von Zähnen, Anfertigen von Brücken, Prothesen, Einsetzen von Brackets („feste Klammer“), Aufbringen von Veneers und vieles Mehr. Doch auch zahnkosmetische Behandlungen wie das Bleaching oder Behandlungen im Bereich der Implantologie werden in einer Zahnpraxis durchgeführt. Zahlreiche Neuerungen und innovative Methoden machen die Kiefer- und Zahnmedizin zu einem der modernsten Fachbereiche überhaupt. Dabei sind viele neue Verfahren besonders schonend und schmerzarm, wie beispielsweise das Bohren mit dem Laserstrahl. Gesetzliche Krankenkassen kommen in der Regel jedoch nicht hierfür auf, so dass Interessierte rechtzeitig eine Privatversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollten.
Das Behandlungsspektrum einer Zahnpraxis ist also sehr weit gefasst. Fast alle Zahnärzte, Implantologen und Kieferchirurgen oder Dentalkosmetiker haben sich deshalb auf einen Fachbereich spezialisiert und geben genaue Auskunft über ihr Behandlungsspektrum. Wie kein anderer Bereich der Medizin erfüllen Mund-, Kiefer- und Zahnbehandlungen dabei sehr häufig sowohl medizinischen als auch kosmetischen Nutzen. Das Restaurieren eines kranken Zahnes sorgt nicht nur für Schmerzfreiheit und gesunden Zahnschmelz, sondern gleichzeitig auch für ein gepflegtes Äußeres. Und auch die Weiterentwicklung der medizinischen Verfahren in diesem Bereich zeigt, dass es in der Zahn- und Kieferheilkunde um eine Kombination aus funktionellem und ästhetischem Mehrwert geht. So bieten moderne Implantate einen optisch wie funktionell natürlichen Zahn, welcher durch ältere Methoden wie Vollprothesen nicht erreicht werden könnte. Neben solchen Maßnahmen gibt es aber auch Zahnpraxen, die sich ganz auf die Ästhetische Zahnmedizin spezialisiert haben. Hierzu gehören Behandlungen wie Bleaching oder das Aufbringen von Veneers. Beides können helfen, das natürliche Zahnweiß wiederherzustellen, aufzuhellen oder sogar ganz neu zu kreiieren (beispielsweise mit Verblendschalen aus Keramik).
Wer in einer Zahnpraxis praktizieren darf, ist in Deutschland ganz klar geregelt. Ausschließlich Zahnärzte mit einer Approbiation, also Zulassung, dürfen zahnmedizinische Behandlungen durchführen. Darüber hinaus können Weiterbildungen zu Facharzttiteln wie Kieferchirurg oder Implantologe verhelfen. Auch hier ist jedoch das einschlägige zahnmedizinische Studium mit Approbiation als Zahnarzt Voraussetzung. Zahnpraxen mit rein zahnkosmetischer Ausrichtung sind zum Beispiel auch als Dentalkosmetik-Praxen oder Bleaching-Studios bekannt. Werden ausschließlich Bleachingbehandlungen angeboten, ist eine zahnmedizinische Ausbildung nicht unbedingt nötig. Es gibt jedoch auch viele Zahnpraxen, die sowohl zahnkosmetische als auch -medizinische Maßnahmen in ihr Behandlungsspektrum mit einfließen lassen.