Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, regelt die Vergütung zahnärztlicher Leistungen in Deutschland. Hierzu zählen demnach nicht nur Behandlungen der Zahnheilkunde, sondern auch verwandter Fachbereiche wie die der Implantologie. Hiermit soll demnach ein einheitliches Vergütungsmodell für vergleichbare Eingriffe ermöglicht werden, was sich jedoch in der Praxis oftmals viel komplizierter darstellt: So gibt es bei der GOZ eine „Ausnahmeregelung“, nach der sie nicht greift, wenn durch das Bundegesetz eine andere Regelung zur Vergütung festgelegt ist. Für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten, welche laut Schätzungen immerhin rund 90 Prozent ausmachen, gilt demnach also eine andere Regelung, die BEMA (Bewertungsmaßstab Zahnärztlicher Leistungen). Nur Privatpatienten, Leistungen privater Zusatzversicherungen oder privat bezahlte Zusatzleistungen wie die Zahnreinigung-2.htm“>Zahnreinigung oder ähnliches werden demnach über die Gebührenordnung für Zahnärzte verrechnet.
Die GOZ wird insbesondere von vielen Zahnärzten und deren Dachverbänden selbst stark kritisiert. So ist die aktuelle Fassung bereits 1987 geschrieben und seitdem kaum verändert worden. Dabei wurden weder die jährlichen Inflationssätze berechnet, was eine deutlich höhere Vergütung zur Folge haben müsste, noch werden in der GOZ aktuelle Tendenzen der Zahnheilkunde und neu hinzugekommene Behandlungsmethoden berücksichtigt. Nach massivem Protest über dieses veraltete Abrechnungssystem wird seit 2005 an einer neuen Fassung gearbeitet, welche jedoch noch nicht in Kraft getreten ist.
Das System der Gebührenordnung für Zahnärzte ist recht einfach zu verstehen: Für jede zahnärztliche Leistung gibt es einen bestimmten Punktwert, welcher einer entsprechenden Vergütung entspricht. Dieser kann jedoch bei entsprechender Begründung (zum Beispiel hoher zeitlicher Mehraufwand) um verschiedene Faktoren bis auf das 3,5 fache gesteigert werden. In der Regel beträgt der Steigerungsfaktor jedoch nicht mehr als 2,3. Auf der Abrechnung von Privatpatienten bzw. Gesetzlich Versicherten mit privaten Zusatzleistungen ist diese Gebührenübersicht dann zu sehen. In einem solchen Fall kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag zu Stande, welcher sowohl Patient als auch Zahnarzt gesetzlich absichert. Doch auch wer privat versichert oder zusatzversichert ist, sollte sich über die genauen enthaltenen Leistungen vor Antritt der Behandlung informieren – nicht alle Privatleistungen werden übernommen. Ein seriöser Zahnarzt sollte aber immer einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlich nach GOZ entstehenden Gebühren erstellen und seine Patienten darauf hinweisen, falls eine Leistung eventuell nicht Bestandteil der Versicherung ist.