Der Begriff Brustoperation umfasst alle operativen Eingriffe rund um die (weibliche) Brust. Diese können medizinische oder kosmetische, oftmals auch beide Gründe beinhalten. Beispiele für Brustoperationen sind Brustvergrößerung (Mammaaugmentation), Brustverkleinerung.htm“>Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik), eine Formungs-OP (zum Beispiel bei einer sogenannten Trichterbrust) oder ein kompletter Brustaufbau nach einer Brustamputation. Auch das Entfernen von entzündlichem Gewebe (gut-oder bösartig) sowie im Ernstfall die Amputation der Brust zählt zu den Brustoperationen.
Im Bereich der Ästhetischen und Plastischen Chirurgie sind Mammaaugmentation bzw. Reduktionsplastik sehr gefragte Eingriffe. Wer sich für eine solche Brustoperation entscheidet, sollte vorher eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen. Hier kann geklärt werden, ob die Patientin grundsätzlich für einen solchen Eingriff in Frage kommt oder ob es medizinische Bedenken gibt. Zusätzlich sollte der gesamte OP-Ablauf mit Vor-und Nachsorge sowie etwaigen Risiken erläutert werden. Fotos erfolgter Brust-OPs können Aufschluss über die Behandlungsmöglichkeiten geben. Auch für kritische Fragen sollte sich der Arzt Zeit nehmen. Nach dem Aufklärungsgespräch steht Patientinnen in Deutschland noch eine gesetzlich gesicherte Bedenkzeit von mindestens zwei Wochen zu. Erst danach darf der eigentliche Eingriff erfolgen. Um einen passenden Arzt, eine gute Klinik zu finden, ist ein Besuch auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie empfehlenswert: http://www.dgpraec.de .
Brustoperationen können in Aufwand und Kosten sehr unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass einige Eingriffe bei entsprechender Indikaton (körperliche und/oder starke psychische Beeinträchtigung, die meist beim Medizinischen Dienst nachgewiesen werden muss) auch von den Krankenkassen übernommen werden können. So können sehr große Brüste gerade bei schmalen, zierlichen Frauen für Belastungen wie Kopf-, Nacken- oder Rückenschmerzen sorgen. Eine Reduktionsplastik kann in diesem Fall unter Umständen bezahlt werden. Schwieriger ist der Nachweis bei Brustvergrößerungen, die als rein kosmetischer Eingriff angesehen werden. Nur bei starker Asymmetrie oder beispielsweise einer Trichterbrustoperation (Umformung einer tütenförmigen Brust, zweckmäßig oft kombiniert mit dem Einsetzen von Implantaten) ist eine Kostenübernahme eventuell möglich. Wer privat bezahlen muss, sollte bei einer Brustvergrößerung, Brustverkleinerung oder -Straffung jeweils ab 4.500 bis hin zu 7.000 Euro einplanen. Kliniken im nahen EU-Ausland, beispielsweise in Tschechien oder Polen, berechnen oft erheblich weniger für die Brustoperation. Dabei sollte hier besonders auf fachliche Kompetenz, einwandfreie Ausrüstung sowie die Erfahrung des behandelnden Arztes geachtet werden. Tipp: Eingriffe für eine Brustoperation kosten im Ausland evtl. weniger als in Deutschland.
Ein besonders komplizierter Eingriff ist der Brustaufbau. Er kann (ehemaligen) Brustkrebspatientinnen eine natürlich aussehende Brust ermöglichen. Dies ist durch die Verpflanzung von körpereigenem Gewebe möglich. Ein operativer Komplettaufbau der Brust ist ein langwieriger Prozess und birgt einige Risiken. Hier ist es umso wichtiger, ausschließlich einen spezialisierten und erfahrenen Arzt aufzusuchen.