Eine Schönheitsoperation ist sehr kostspielig, umso besser für Betroffene, wenn sie einen Teil der Kosten vom Finanzamt erstattet bekommen. Doch nicht immer sieht der Fiskus Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung an, Steuerzahler müssen dafür einige Kriterien erfüllen. Wir erklären in diesem Artikel, welche Ausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können und wann eine Schönheitsoperation beim Finanzamt Berücksichtigung findet.
Steuererklärung für alle Arten von Einkünften
Nach deutschem Recht unterliegen alle Einkünfte ab einer bestimmten Grenze einer Steuerpflicht. Irrelevant, ob es sich dabei um den Lohn, die Einnahmen von Selbstständigen oder Erträge aus Kapitalgeschäften handelt. So unterliegt auch der Gewinn auch privatem Trading der Steuerpflicht, daran ändert auch die neue ESMA Regulierung in Europa nichts, welche die Interessen von Privatanlegern schützen soll. Steuerpflichtigen stehen allerdings auch viele Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Steuer zu mindern oder Geld vom Finanzamt zurückzuverlangen. Neben Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für eine Schönheitsoperation steuerlich geltend machen.
Krankheitskosten in der Steuererklärung
Grundsätzlich lassen sich Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Möglich ist dies, wenn sie als Folge einer anerkannten Krankheit oder eines Unfalls anfallen. Dazu gehören mitunter:
- Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, die durch einen Arzt verordnet wurden (Rollstuhl, Prothesen, Hörapparate)
- Kosten für stationäre oder ambulante Behandlungen
- Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Erkrankung (beispielsweise zu Kontrollterminen)
- Unterbringung im Pflegeheim, wenn die Krankheit dies erfordert
- Aufwendungen für Kuren, sofern diese der Heilung oder Linderung der Erkrankung dienen
Um die Ausgaben absetzen zu können, müssen sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Wie hoch diese ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Anzahl der Kinder, dem Einkommen und unter Umständen der Steuerklasse. Absetzbar ist der Anteil der Kosten, welcher die Belastungsgrenze übersteigt.
- Verdient eine alleinstehende, kinderlose Person 20.000 Euro im Jahr, liegt ihr Satz aktuell bei sechs Prozent. Dies bedeutet, sie kann eine außergewöhnliche Belastung geltend machen, die insgesamt 1.200 Euro übersteigt.
Außerdem ist es notwendig, dass der Steuerzahler die Notwendigkeit der Krankheitskosten nachweisen kann. Dies kann er mithilfe eines Attests oder eines ärztlichen Gutachtens. Auch eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist zulässig. Weitere Informationen zu den berücksichtigungsfähigen Krankheitskosten sind bei der Lohnsteuerhilfe e.V. zu finden.
Wann fällt die Schönheitsoperation unter die Krankheitskosten?
Die Praxis zeigt, dass die Finanzämter verschiedene Vorgehen bei der Erstattung von Schönheitsoperationen als Krankheitskosten haben. Im Regelfall orientieren sie sich an den Krankenkassen, die einen ästhetischen Eingriff bezahlen, sofern der Patient eine medizinische Notwendigkeit vorweisen kann. Ein Beispiel:
- Eine 20-Jährige unterzieht sich einer Brustvergrößerung, da sie sich in ihrem Körper nicht wohlfühlt. Diesem Eingriff geht keine medizinische Notwendigkeit voraus, weshalb weder die Krankenkasse für die Kosten aufkommt, noch vom Finanzamt eine Steuererstattung zu erwarten ist.
- Die 20-Jährige unterzieht sich einer Brustverkleinerung, da sie bereits seit fünf Jahren unter anhaltenden Rückenschmerzen leidet. Das Rückenleiden sorgt für eine häufige Arbeitsunfähigkeit und der Arzt prognostiziert Folgeschäden, woraus eine medizinische Notwendigkeit resultiert. Die Krankenkasse könnte diesen Eingriff übernehmen, womit auch das Finanzamt voraussichtlich die Kosten als Krankheitskosten anerkennen wird.